Stellungnahme der ISGÖ zum geplanten Kopftuchverbot

Sehr geehrte Abgeordnete,

anbei übermitteln wir Ihnen die Stellungnahme der islamisch-schiitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich zum geplanten Kopftuchverbot, verbunden mit der Bitte um sorgfältige Berücksichtigung im parlamentarischen Entscheidungsprozess.

Die Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich spricht sich entschieden gegen das Verbot des Kopftuchs aus. Dieses Verbot stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Religionsfreiheit, die durch die österreichische Bundesverfassung sowie durch internationale
Menschenrechtsabkommen – insbesondere die Europäische Menschenrechts Konvention –garantiert wird, dar.
Für zahlreiche gläubige Frauen stellt das Tragen des Kopftuchs ein integraler Bestandteil ihrer religiösen Praxis und Identität dar. Ein gesetzliches Verbot greift in das Grundrecht der freien Religionsausübung ein und stellt sich als eine Einschränkung dar.

Rechtsstaatlichkeit und Gleichbehandlung
Als demokratischer Rechtsstaat hat Österreich die Pflicht, die Pluralität der Gesellschaft und die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte zu wahren. Ein pauschales Verbot des Kopftuchs stellt eine gezielte Differenzierung bestimmter Weltanschauungen dar und steht im Widerspruch zum Prinzip der Gleichbehandlung.

Frauenrechte und Selbstbestimmung
Das Kopftuchverbot wird mit dem Schutz von Frauen begründet. Tatsächlich nimmt es Frauen jedoch das Recht auf Selbstbestimmung und zwingt sie, ihre religiöse Überzeugung zu verleugnen. Statt die Autonomie zu stärken, entzieht ein Verbot die Möglichkeit, ihre religiösen Überzeugungen frei zu leben und überlässt ihnen die Entscheidung über Körper und Glaubenspraxis nicht mehr selbst.

Integration und Zusammenleben
Nachhaltige Integration basiert auf gegenseitigem Respekt und Anerkennung kultureller und religiöser Vielfalt. Ein Verbot schafft Spaltung und befürwortet die Polarisierung und Ausgrenzung, anstatt einen friedvollen Zusammenhalt zu fördern.

Zum Verbot für Mädchen bis 14 Jahre
Die Regierung argumentiert, das Kopftuch sei ein „Zwang“. Diese Sichtweise ist äußerst problematisch und verkennt die Realität. Die pauschale Gleichsetzung des Kopftuchs mit Zwang ist zutiefst diskriminierend und verfassungswidrig. Sie unterstellt einer gesamten Religionsgemeinschaft eine Fehlhandlung kollektiven Charakters. In vielen Konfessionen beginnt die religiöse Erziehung in jungen Jahren, sei es die Erstkommunion im Christentum oder das Erlernen von Gebeten im Islam. Das Kopftuch ist Teil dieser Praxis und darf daher nicht pauschal, als Zwang interpretiert werden.

Differenzierung zwischen Zwang und Freiwilligkeit
Das Gesetz unterstellt pauschal, dass alle Mädchen gezwungen werden. Diese normative Annahme, missachtet die Lebenswirklichkeit zahlreicher Familien, in denen das Tragen aus eigener religiöser Überzeugung erfolgt. Ein Verbot beraubt diesen Kindern die Möglichkeit zur authentischen Identitätsbildung.

Pädagogische Wirkung
Kinder lernen durch Vorbilder und durch sukzessive Einführung in religiöse Praktiken und Pflichten. Das Kopftuch kann als Teil als identitätsfördernde Orientierung fungieren und nicht als Instrument der Unterdrückung. Ein staatliches Verbot vermittelt hingegen die normative Botschaft, dass bestimmte Glaubensformen weniger wertgeschätzt werden und schafft damit eine doppelte Benachteiligung.
Außerdem ist es in Österreich in vergleichbaren Fällen zulässig, dass Kinder religiöse Symbole tragen (z. B. Kreuzketten, Ministranten Kleidung, etc.). Eine singuläre Einschränkung des Kopftuchs behandelt muslimische Kinder ungleich und widerspricht somit gegen das Gesetz der Gleichbehandlung.

Unser Appell
Statt pauschaler Verbote fordert die Schiitische Glaubensgemeinschaft evidenzbasierte und differenzierte Maßnahmen wie etwa Aufklärung, Unterstützungsangebote für tatsächlich Betroffene, Stärkung von Beratungsstrukturen und die Förderung von Bildung, die Selbstbestimmung ermöglicht.

Wir fordern die politischen Entscheidungsträger auf, das Kopftuchverbot zurückzunehmen und die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Religionsfreiheit ist ein unverzichtbarer Bestandteil des friedlichen Zusammenlebens in Österreich.

Die Schiitische Glaubensgemeinschaft steht für Respekt, Würde und Gleichberechtigung und wird weiterhin für die Rechte ihrer Mitglieder eintreten.

Mit freundlichen Grüßen,

Wien, 24.11.2025