Mitgliedschaft

Die Voraussetzungen für den Beitritt zur „Islamische-Schiitische Glaubensgemeinschaft“ in Österreich sind folgende:

  1. Der Islamischen-Schiitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich gehören alle Schia und ihre Strömungen (Die Imamiten- Dschafariten oder Zwölfer-Schiiten, Ismailiten oder Siebener-Schiiten, oder Fünfer-Schiiten) ohne Unterschied des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, oder der Nationalität an.
  2. Eine offizielle Wohnadresse in der Republik Österreich, die mit einem Meldezettel nachweisbar ist.

Häufige gestellte Fragen

 


1. Frage
kann meine Mitgliedschaft und jene meiner Familie in der Islamischen-Schiitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (ISGÖ) nachteilige Auswirkungen auf die Erlangung eines Aufenthaltstitels oder der österreichischen Staatsbürgerschaft haben?
Antwort:
Nein. Die ISGÖ wurde im Einklang mit den in der österreichischen Bundesverfassung gewährleisteten Rechten und Grundfreiheiten gegründet. Die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen und Genehmigungen liegen vor. Die Ziele und die Arbeitsweise der Gemeinschaft stehen nicht im Widerspruch zu den geltenden österreichischen Gesetzen.
Eine Mitgliedschaft in der ISGÖ hat keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die Erlangung eines Aufenthaltstitels oder der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Die Mitgliedschaft dokumentiert die Zugehörigkeit zu einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft und dient der Wahrnehmung religiöser Rechte und Interessen ihrer Mitglieder. Sie begründet jedoch keine rechtlichen Vorteile in aufenthalts- oder staatsbürgerschaftsrechtlichen Verfahren.

2. Frage
Ist das Aufbringen von finanziellen Mitteln für eine Mitgliedschaft in dieser Gemeinschaft notwendig?
Antwort:
Die Verfassung der Islamischen-Schiitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich sieht Mitgliedsbeiträge als eine mögliche Finanzierungsquelle vor. Ob und in welcher Höhe Mitgliedsbeiträge eingehoben werden, richtet sich nach den jeweils geltenden Beschlüssen der zuständigen Organe der Gemeinschaft. Nähere Informationen werden den Mitgliedern bekannt gegeben.

3. Frage
Können nur Schiitinnen und Schiiten einer bestimmten Nationalität der ISGÖ beitreten?
Antwort:
Nein. Die ISGÖ steht allen Schiitinnen und Schiiten offen, unabhängig von Nationalität, ethnischer Herkunft oder Geschlecht. Die Gemeinschaft versteht sich als religionsübergreifende Vertretung aller schiitischen Glaubensrichtungen in Österreich und setzt sich im Einklang mit den österreichischen Gesetzen für die religiösen Rechte und Freiheiten ihrer Mitglieder ein.

4. Frage
Ist die Mitgliedschaft in der ISGÖ an ein bestimmtes Mindestalter gebunden?
Antwort:
Nein. Schiitische Kinder können ab ihrer Geburt als Mitglieder der Gemeinschaft registriert werden.

5. Frage
Können Kinder ab 14 Jahren im gemeinsamen Formular ihrer Eltern erfasst werden?
Antwort:
Ja. Die Daten mündiger Minderjähriger können entweder in einem eigenen Mitgliedschaftsformular oder im gemeinsamen Familienformular eingetragen werden.

6. Frage
Können auch Personen Mitglied werden, die keinen Reisepass oder keinen dauerhaften Wohnsitz in Österreich besitzen?
Antwort:
Ja. Für die Mitgliedschaft in der ISGÖ ist keine bestimmte Staatsangehörigkeit oder spezielle Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Voraussetzung ist lediglich eine in Österreich gemeldete Wohnadresse, die durch einen Meldezettel nachgewiesen werden kann.
Mitglied werden können beispielsweise Studierende, Asylwerberinnen und Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte sowie anerkannte Flüchtlinge, sofern sie über eine gemeldete Wohnadresse in Österreich verfügen.

7. Frage
Kann ich die Daten meines Ehepartners bzw. meiner Ehepartnerin und meiner Kinder im Online-Formular eintragen?
Antwort:
Ja. Tragen Sie zunächst Ihre eigenen Daten im ersten Abschnitt des Formulars ein. Anschließend können Sie die Daten Ihres Ehepartners bzw. Ihrer Ehepartnerin sowie Ihrer Kinder erfassen. Weitere Eingabefelder können durch Anklicken des Pluszeichens hinzugefügt werden.

8. Frage
Wer muss das Formular unterschreiben?
Antwort:
Bei Einzelanträgen genügt die Unterschrift der antragstellenden Person. Bei Familienanträgen sind die Unterschriften des Antragstellers bzw. der Antragstellerin sowie des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin erforderlich.

9. Frage
Wie kann ich eine digitale Unterschrift einfügen?
Antwort:
Die Unterschrift kann auf einem Smartphone oder Tablet mit dem Finger oder einem Eingabestift sowie auf einem Computer mit Maus oder Eingabestift erfolgen. Die einfachste und schnellste Möglichkeit ist in der Regel die Verwendung eines Smartphones oder Tablets.