Mitgliedschaft

Die Voraussetzungen für den Beitritt zur „Islamische-Schiitische Glaubensgemeinschaft“ in Österreich sind folgende:

  1. Der Islamischen-Schiitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich gehören alle Schia und ihre Strömungen (Die Imamiten- Dschafariten oder Zwölfer-Schiiten, Ismailiten oder Siebener-Schiiten, oder Fünfer-Schiiten) ohne Unterschied des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, oder der Nationalität an.
  2. Eine offizielle Wohnadresse in der Republik Österreich, die mit einem Meldezettel nachweisbar ist.

Häufige gestellte Fragen

 

1.Frage
Kann meine Mitgliedschaft und jene meiner Familie in der Schiitisch-islamischen Gemeinschaft nachteilig für den Erwerb eines Aufenthaltstitels oder sich anderweitig hinderlich auswirken?

Antwort:
Nein, denn die ISGÖ ist im Einklang mit den in der österreichischen Bundesverfassung gewährleisteten Rechte und Grundfreiheiten gegründet worden. Die erforderlichen rechtlichen Genehmigungen liegen vor. Die Ziele und Arbeitsweise der vorliegenden Gemeinschaft stehen nicht im Widerspruch zu geltenden österreichischen Gesetzen.
Eine Mitgliedschaft in dieser hat keinerlei rechtliche Konsequenzen für die Erlangung eines Aufenthaltstitels oder dem Erwerb einer österreichischen Staatsbürgerschaft.
Diese kann sich sogar fördernd auf oben genannte Prozesse auswirken, denn ein Beitritt zur ISGÖ ist ein jener zu einer friedlichen und nicht-extremistischen Gemeinschaft. Dies dient ebenso als Distanzierung von den Überzeugungen anderer radikalen Sekten und politischen Extremisten wie der Salafisten und Wahabbiten, die gegen die Grundwerte der österreichischen Gesellschaft verstoßen.

  1. Frage
    Ist das Aufbringen von finanziellen Mitteln für eine Mitgliedschaft in dieser Gemeinschaft notwendig?

Antwort:
Nein, eine Mitgliedschaft in der schiitischen Glaubensgemeinschaft ist kostenlos.

  1. Frage
    Können nur Schiiten einer bestimmten Nationalität der ISGÖ beitreten?

Antwort:
Nein, keinesfalls. Diese Glaubensgemeinschaft gehört allen Liebenden und Gläubigen des Befehlshabers der Gläubigen und seiner elf unfehlbaren Kinder, egal welcher Hautfarbe, Rasse oder Nationalität wir angehören. Unter dem Banner Imam Alis (a.) werden wir uns für unsere grundlegenden religiösen Rechte und Freiheiten in Übereinstimmung mit den Gesetzen Österreichs einsetzen.

  1. Frage
    Ist eine Mitgliedschaft in der ISGÖ auf ein bestimmtes Alter beschränkt?

Antwort:
Nein, alle schiitischen Kinder können von Geburt an Mitglieder dieser Gemeinschaft werden.

  1. Frage
    Können Kinder über 14 Jahren im gemeinsamen Formular von ihren Eltern registriert werden?

Antwort:

Ja, dies ist möglich. Die Daten von mündigen Minderjährigen können sowohl in ein eigenes Mitgliedschaftsformular oder im gemeinsamen Formular der Familie aufscheinen.

  1. Frage:
    Können sich auch jene Personen, die keinen Reisepass oder einen ständigen Wohnsitz in Österreich haben, in der ISGÖ registrieren lassen?

Antwort:
Ja, dies ist möglich. Für eine Mitgliedschaft in dieser Glaubensgemeinschaft ist keine spezielle Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Jeder mit einer gemeldeten Aufenthaltsadresse, die auf einem Meldezettel niedergeschrieben ist, kann der Gemeinschaft beitreten, unabhängig davon, ob diese Person eine Studentin ist, eine weiße oder grüne Aufenthaltskarte im Asylverfahren hat oder als Asylberechtiger anerkannt ist.

  1. Frage:
    Kann ich die Daten meines Ehepartners und meiner Kinder im Online-Formular eintragen?

Antwort:
Ja, dies ist möglich. Geben Sie hierfür bitte Ihre eigenen Daten im ersten Bereich des Formulars ein. Im nächsten Bereich können sie die Daten ihres Ehepartners/ihrer Ehepartnerin eintragen und zum Schluss haben Sie die Möglichkeit die Daten ihrer Kinder zu erfassen. Um eine weitere Zeile hinzuzufügen, können Sie auf das „Plus-Zeichen“ klicken.

  1. Frage:
    Wer muss am Ende des Formulars unterschreiben?

Antwort:

Für Einzelpersonen reicht die Unterschrift der Person selbst und für Familien ist nur die Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin und des Ehepartners/der Ehepartnerin erforderlich.

  1. Frage:
    Wie kann ich eine digitale Signatur einfügen?

Antwort:
Auf Ihrem Smartphone können Sie mit dem Finger oder speziellen Stiften signieren. Dies ist auch über ein Laptop oder ein Computer mit einer Maus oder einem speziellen Stift möglich. Der einfachste und schnellste Weg ist jedoch, ein Smartphone zum Signieren zu verwenden.