Stellungnahme der ISGÖ zum geplanten Kopftuchverbot

Sehr geehrte Abgeordnete,

anbei übermitteln wir Ihnen die Stellungnahme der islamisch-schiitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich zum geplanten Kopftuchverbot, verbunden mit der Bitte um sorgfältige Berücksichtigung im parlamentarischen Entscheidungsprozess.

Die Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich spricht sich entschieden gegen das Verbot des Kopftuchs aus. Dieses Verbot stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Religionsfreiheit, die durch die österreichische Bundesverfassung sowie durch internationale
Menschenrechtsabkommen – insbesondere die Europäische Menschenrechts Konvention –garantiert wird, dar.
Für zahlreiche gläubige Frauen stellt das Tragen des Kopftuchs ein integraler Bestandteil ihrer religiösen Praxis und Identität dar. Ein gesetzliches Verbot greift in das Grundrecht der freien Religionsausübung ein und stellt sich als eine Einschränkung dar.

Rechtsstaatlichkeit und Gleichbehandlung
Als demokratischer Rechtsstaat hat Österreich die Pflicht, die Pluralität der Gesellschaft und die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte zu wahren. Ein pauschales Verbot des Kopftuchs stellt eine gezielte Differenzierung bestimmter Weltanschauungen dar und steht im Widerspruch zum Prinzip der Gleichbehandlung.

Frauenrechte und Selbstbestimmung
Das Kopftuchverbot wird mit dem Schutz von Frauen begründet. Tatsächlich nimmt es Frauen jedoch das Recht auf Selbstbestimmung und zwingt sie, ihre religiöse Überzeugung zu verleugnen. Statt die Autonomie zu stärken, entzieht ein Verbot die Möglichkeit, ihre religiösen Überzeugungen frei zu leben und überlässt ihnen die Entscheidung über Körper und Glaubenspraxis nicht mehr selbst.

Integration und Zusammenleben
Nachhaltige Integration basiert auf gegenseitigem Respekt und Anerkennung kultureller und religiöser Vielfalt. Ein Verbot schafft Spaltung und befürwortet die Polarisierung und Ausgrenzung, anstatt einen friedvollen Zusammenhalt zu fördern.

Zum Verbot für Mädchen bis 14 Jahre
Die Regierung argumentiert, das Kopftuch sei ein „Zwang“. Diese Sichtweise ist äußerst problematisch und verkennt die Realität. Die pauschale Gleichsetzung des Kopftuchs mit Zwang ist zutiefst diskriminierend und verfassungswidrig. Sie unterstellt einer gesamten Religionsgemeinschaft eine Fehlhandlung kollektiven Charakters. In vielen Konfessionen beginnt die religiöse Erziehung in jungen Jahren, sei es die Erstkommunion im Christentum oder das Erlernen von Gebeten im Islam. Das Kopftuch ist Teil dieser Praxis und darf daher nicht pauschal, als Zwang interpretiert werden.

Differenzierung zwischen Zwang und Freiwilligkeit
Das Gesetz unterstellt pauschal, dass alle Mädchen gezwungen werden. Diese normative Annahme, missachtet die Lebenswirklichkeit zahlreicher Familien, in denen das Tragen aus eigener religiöser Überzeugung erfolgt. Ein Verbot beraubt diesen Kindern die Möglichkeit zur authentischen Identitätsbildung.

Pädagogische Wirkung
Kinder lernen durch Vorbilder und durch sukzessive Einführung in religiöse Praktiken und Pflichten. Das Kopftuch kann als Teil als identitätsfördernde Orientierung fungieren und nicht als Instrument der Unterdrückung. Ein staatliches Verbot vermittelt hingegen die normative Botschaft, dass bestimmte Glaubensformen weniger wertgeschätzt werden und schafft damit eine doppelte Benachteiligung.
Außerdem ist es in Österreich in vergleichbaren Fällen zulässig, dass Kinder religiöse Symbole tragen (z. B. Kreuzketten, Ministranten Kleidung, etc.). Eine singuläre Einschränkung des Kopftuchs behandelt muslimische Kinder ungleich und widerspricht somit gegen das Gesetz der Gleichbehandlung.

Unser Appell
Statt pauschaler Verbote fordert die Schiitische Glaubensgemeinschaft evidenzbasierte und differenzierte Maßnahmen wie etwa Aufklärung, Unterstützungsangebote für tatsächlich Betroffene, Stärkung von Beratungsstrukturen und die Förderung von Bildung, die Selbstbestimmung ermöglicht.

Wir fordern die politischen Entscheidungsträger auf, das Kopftuchverbot zurückzunehmen und die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Religionsfreiheit ist ein unverzichtbarer Bestandteil des friedlichen Zusammenlebens in Österreich.

Die Schiitische Glaubensgemeinschaft steht für Respekt, Würde und Gleichberechtigung und wird weiterhin für die Rechte ihrer Mitglieder eintreten.

Mit freundlichen Grüßen,

Wien, 24.11.2025

Amoklauf in Graz

Im Namen Gottes, des Barmherzigen, des Gnädigen

Die schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich spricht den trauernden Familien und der Bevölkerung von Graz ihr aufrichtiges Beileid aus. Wir verurteilen die grausame Tat aufs Schärfste und betonen die Bedeutung von Barmherzigkeit, Menschenwürde und sozialem Zusammenhalt.

Wir bitten Gott um Seine Gnade für die Verstorbenen, um schnelle Genesung für die Verletzten und um Geduld und Trost für die Hinterbliebenen.

Möge Gott unsere Gesellschaften vor solchen Tragödien bewahren und uns die Kraft geben, für Frieden, Liebe und Verständnis zu arbeiten.

Mit tiefer Trauer und Mitgefühl,
Die schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich

Stellungnahme der ISGÖ zum Terroranschlag am Samstag in Villach

 

Wien, 18 Februar 2025

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Und möge der Frieden und Segen Allahs auf unseren Propheten Muhammad und auf seiner reinen Familie sein.

Mit Trauer und Entsetzen verurteilen wir den schrecklichen und unmenschlichen Terroranschlag in Villach aufs Schärfste und sprechen den Opfern, ihren Angehörigen, allen österreichischen Bürgerinnen und Bürgern sowie der Österreichischen Regierung unser tiefstes Mitgefühl aus.
Als Opfer solcher barbarischen und terroristischen Handlungen stehen wir Schiiten solidarisch mit der österreichischen Gesellschaft und Regierung zusammen. Zur Verteidigung von Frieden und Menschenrechten, sowie Schutz der Gesellschaft gegen extremistische Einflüsse stehen wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Kampf gegen Terrorismus bei und sind davon überzeugt, dass wir jetzt und in diesen Zeiten, viel mehr wie sonst zusammenhalten müssen.

In diesem Sinne erklären wir unsere Bereitschaft, Radikalismus und Extremismus inhaltlich an der ideologischen Front abzuwähren.

Islamische – Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich

Tod des Ayatollah Mohammad Saeed Al Hakim

Im Namen Gottes

In tiefster Betroffenheit kündigen wir den Tod der Eminenz, Ayatollah Mohammad Saeed Al Hakim, der am 03. September 2021, in Najaf verstorben ist, an.
Der Tod von Al Hakim gilt nicht nur als Verlust für die Schiiten, sondern für die ganze Welt, weil er mit seiner Lebensgeschichte als Symbol des Friedens, der Toleranz, das Zusammenleben der Religionen und Courage gilt.
Er widmete sein Leben der Wissenschaft und der Lehre trotz der schweren Umstände und den Schwierigkeiten, die er erlebte, bis er diese religiöse Position in der islamischen Welt erreichte und ein bahnbrechendes wissenschaftliches Erbe hinterließ, das dem Islam und den Muslimen dient.
Ayatollah Hakim war auch für uns einer der Befürworter der Gründung der schiitischen Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, um die Doktrin der Ahl Al-Bayt zu lehren, ihre Tragödien und Ungerechtigkeiten in der Vergangenheit zu erklären.
Möge Gott dem Großayatullah Herr Mohammad Saeed Al Hakim gnädig sein und ihn in Frieden ruhen lassen.

Islamische -schiitische Glaubensgemeinschaft
In Österreich
Wien,04.09.2021

Große religiöse Treffen

Am Samstagmorgen, den 06.03.2021, traf sich Großajatollah Sayyid Al-Sistani mit dem Papst Franziskus in Nadschaf, Irak.

In einem Schreiben von Sistanis Büro ausgehend, wird mitgeteilt, dass er dem Papst seinen Dank für seinen Besuch in Nadschaf ausspricht. Themen im Gespräch waren unter anderem die großen Herausforderungen, mit denen sich die Menschheit in dieser Zeit gegenübersteht und die Rolle des Glaubens sowie die Verpflichtung zu hohen moralischen Werten, um sie zu überwinden.

Al-Sistani sprach über die Ungerechtigkeit, die Armut, die religiöse Verfolgung, die Unterdrückung der Grundfreiheiten und das Fehlen sozialer Gerechtigkeit insbesondere in Kriegen, Gewalttaten, wirtschaftlicher Blockade und bei der Vertreibung vieler Völker in der Region. Er nahm Bezug auf die Rolle, welche die großen religiösen und spirituellen Führer bei der Reduzierung dieser Tragödien spielen sollten, um Vernunft und Weisheit Vorrang einzuräumen, Kriegsbenehmen und die Ausweitung für Eigeninteressen auf Kosten der Rechte der Menschen abzulehnen und in Freiheit und Würde zu leben.

Al-Sistani betonte die Bedeutung konzertierter Bemühungen zur Festigung der Werte Harmonie, friedliches Zusammenleben und menschliche Solidarität in allen Gesellschaften, die sich um Rechte und gegenseitigem Respekt unter Anhängern verschiedener Religionen und ideologischer Tendenzen sorgen.

Nach Angaben des vatikanischen Presseamtes hob Paps Franziskus die Bedeutung der Zusammenarbeit und der Freundschaft zwischen den Religionsgemeinschaften hervor.

Der Papst dankte Sistani dafür, dass dieser „angesichts der Gewalt und der großen Schwierigkeiten der vergangenen Jahre seine Stimme zur Verteidigung der Schwächsten und der Verfolgten erhoben und die Heiligkeit des menschlichen Lebens und die Wichtigkeit der Einheit des irakischen Volkes betont“ habe. Beim Abschied versicherte Franziskus, dass er in seinem Gebet „zu Gott, dem Schöpfer aller Menschen, um eine Zukunft in Frieden und Geschwisterlichkeit für das geschätzte Land des Iraks, für den Nahen Osten und die ganze Welt“ bitten werde.

Die Schiiten in Österreich begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof zur Aufhebung des Kopftuchverbots in Volksschulen

Mit großer Freude begrüßt die islamische schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (G 4/2020) vom 11. Dezember 2020 zur Aufhebung des Kopftuchverbots in Volksschulen.
Es ist ein großer Moment für die Muslime in Österreich gewesen, als der Verfassungsgerichtshof das Kopftuchverbot an Volksschulen aufgehoben hat, in Anlehnung an den Gleichheitsgrundsatz und dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates.
Das eingeführte Verbot im Schuljahr 2019/20 hat vielen Schülerinnen, die einer bestimmten Religion angehören, nämlich dem Islam, Angst, Furcht und Konstriktion herbeigebracht.
Wir betonen, dass das Kopftuch kein politisches Symbol des Islam ist, sondern ein rein religiöses Gebot ist, welches nichts mit Politik zu tun hat.

Wir appellieren an alle Politikerinnen und Politiker unseres Landes Österreich, die Religionen nicht für Ihre politischen Zwecke einzusetzen, weil es zu einer Spaltung der Gesellschaft führt und kein friedvolles und tolerantes Miteinander fördert.  

Möge Gott das Land Österreich vor jeder Gefahr schützen und es weiterhin auf dem Weg der Gerechtigkeit, Menschlichkeit und Freiheit halten. 

Islamischen -Schiitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich

Stellungnahme der Islamische – Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich zum gestrigen Terroranschlag

Wien, 3.November 2020

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Und möge der Frieden und Segen Allahs auf unseren Propheten Muhammad und auf seiner reinen Familie sein.

Mit Trauer und Entsetzen verurteilen wir den schrecklichen und unmenschlichen Terroranschlag in Wien aufs Schärfste und sprechen den Opfern, ihren Angehörigen, allen österreichischen Bürgerinnen und Bürgern sowie der Österreichischen Regierung unser tiefstes Mitgefühl aus.
Als Opfer solcher barbarischen und terroristischen Handlungen stehen wir Schiiten solidarisch mit der österreichischen Gesellschaft und Regierung zusammen. Zur Verteidigung von Frieden und Menschenrechten, sowie Schutz der Gesellschaft gegen extremistische Einflüsse stehen wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Kampf gegen Terrorismus bei und sind davon überzeugt, dass wir jetzt und in diesen Zeiten, viel mehr wie sonst zusammenhalten müssen.

In diesem Sinne erklären wir unsere Bereitschaft, Radikalismus und Extremismus inhaltlich an der ideologischen Front abzuwähren.

Islamische – Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich