Mit großer Freude begrüßt die islamische schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (G 4/2020) vom 11. Dezember 2020 zur Aufhebung des Kopftuchverbots in Volksschulen.
Es ist ein großer Moment für die Muslime in Österreich gewesen, als der Verfassungsgerichtshof das Kopftuchverbot an Volksschulen aufgehoben hat, in Anlehnung an den Gleichheitsgrundsatz und dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates.
Das eingeführte Verbot im Schuljahr 2019/20 hat vielen Schülerinnen, die einer bestimmten Religion angehören, nämlich dem Islam, Angst, Furcht und Konstriktion herbeigebracht.
Wir betonen, dass das Kopftuch kein politisches Symbol des Islam ist, sondern ein rein religiöses Gebot ist, welches nichts mit Politik zu tun hat.
Wir appellieren an alle Politikerinnen und Politiker unseres Landes Österreich, die Religionen nicht für Ihre politischen Zwecke einzusetzen, weil es zu einer Spaltung der Gesellschaft führt und kein friedvolles und tolerantes Miteinander fördert.
Möge Gott das Land Österreich vor jeder Gefahr schützen und es weiterhin auf dem Weg der Gerechtigkeit, Menschlichkeit und Freiheit halten.
Islamischen -Schiitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich